Kinderlähmung (1952) und Corona (2020) sorgen für Kirmes-Aus!

Beherrschendes Thema bei der Vorstandssitzung der Hüstener Kirmesgesellschaft war der Beschluss der Bunderegierung, dass Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober nicht stattfinden dürfen. Daher konnten die Verantwortlichen der Kirmesgesellschaft nur das Aus des diesjährigen Volksfestes beschließen. Ohne behördliche Genehmigungen fehlt die Grundlage zur Durchführung. Eine Entscheidung, die die Kirmesmacher sehr bedauern – arbeiten sie doch mit viel Herzblut das ganze Jahr an der Planung des größten sauerländer Volksfestes.
Aber es geht nicht anders – Corona macht, neben vielen anderen Festen, auch der Kirmes in Hüsten einen Strich durch die Rechnung.

Bereits in der Sitzung Mitte Mai hatte der Vorstand über die Absage des Volksfestes diskutiert. Aufgrund der anstehenden Lockerungen hatte man aber mit der finalen Entscheidung gewartet. Nun ist es aber amtlich: Keine Hüstener Kirmes 2020! Bis zuletzt glimmte noch ein kleiner Hoffnungsschimmer, der durch die aktuellen Beschlüsse erloschen ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Hüstener Kirmes eine Zwangspause einlegen muss. Im Jahr 1952 – also vor 68 Jahren – wurde die Kirmes durch die Anordnung der Kreisverwaltung untersagt: „Auf Grund der Gesamtlage der Erkrankungen an Kinderlähmung ist die für den 6. bis 9. September 1952 vorgesehene Hüstener Herbstkirmes auf Anordnung der Kreisverwaltung (Gesundheistsbehörde) verboten.“ Damals kam das Verbot aus heiterem Himmel, eine Woche vor der geplanten Veranstaltung. Die Kreisverwaltung war der Ansicht, dass im Interesse der Öffentlichkeit die Kirmes bei dem erneuten Aufflackern der heimtückischen Krankheit ausfallen müsse.

Aber die Kirmesgesellschaft steckt den Kopf nicht in den Sand, sondern hofft auf bessere Zeiten. Und mit dem gewohnt starken Engagement macht sie sich an die Planung für das kommende Jahr:
Kirmes 2021 – vom 10. bis 14. September!