In der zweiten Juni Woche traf sich der Vorstand der Hüstener Kirmesgesellschaft mit Vertretern der Stadt Arnsberg sowie der Polizeibehörde. Gemeinsam wurde diskutiert, ob das größte Volksfest des Sauerlandes in diesem Jahr stattfinden kann.

Im vergangenen Jahr – die Planungen waren schon fortgeschritten –  musste die Veranstaltung aufgrund der zu derzeit geltenden Gesetzeslage abgesagt werden. Großveranstaltungen waren aufgrund der Corona-Pandemie verboten.

Nun galt es zu beurteilen, wie die Realisierungsmöglichkeiten für das diesjährige Fest aussehen.  Viele Veranstaltungen wie Jägerfest oder Montgolfiade sind bereits abgesagt worden. Nach einem gemeinsamen Austausch der Anwesenden, bei dem jede Partei die Möglichkeiten sowie Hindernisse und Bedenken zur Durchführung der Kirmes äußerte, beriet sich der Vorstand der Kirmesgesellschaft.

Nach reger Diskussion wurde zu fortschreitender Stunde entschieden, dass man die Planungen weiter laufen lässt und sich zwingend an der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW orientiert.

Diese sieht zum jetzigen Zeitpunkt in § 18, Artikel 4, Gliederungspunkt 6 vor: ab dem 1. September 2021 Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen und ähnlichem), Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen mit bis zu 1000 teilnehmenden Personen mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept; Veranstaltungen mit mehr als 1000 teilnehmenden Personen sind nur zulässig, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt.

Die Hüstener Kirmesgesellschaft beobachtet nun genau die weiteren Änderungen der Verordnung und hofft, dass am zweiten Septemberwochenende die Inzidenzstufe 1 für die Stadt Arnsberg und das Land NRW gilt! Bis dahin gehen die Planungen für das Volksfest 2021 weiter!